Die Stellungnahme muss bis spätestens 12.10.2018 beim RP Stuttgart sein. Sie können diese Stellungnahme selbstverständlich noch mit weiteren Vorschlägen etc. versehen.
Der Nordostring würde viel überregionalen Verkehr anziehen statt die Verkehrsprobleme der Region zu lösen. Welche Lösungen hierzu angedacht sind, finden Sie unter nordostring.com
Für diejenigen, die am 25.4. nicht an der Präsentation im Thomashaus teilnehmen konnten, hier ein kurzer Abriss. Unser herzlichster Dank geht an den Vorsitzenden der ARGE Nord-Ost, Herrn Joseph Michl. Dessen Pressemitteilung vom 12.4.2016 finden Sie hier:
2004 Das Gutachten zum Arten- und Biotopschutz stellt allen Planungsvarianten ein schlechtes Zeugnis aus.
2004 Im Bundesverkehrswegeplan 2004 steht der Nordostring mit einem Planungsverbot.
2005 Die "Andriof-Brücke" wird vom Regierungspräsidium ins Gespräch gebracht.
2012-2014 Die "Andriof-Brücke" wird beendet.
2016 Im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030), den Verkehrsminister Dobrindt am 16.März 2016 vorgestellt hat, taucht der Nordostring Stuttgart wieder auf, diesmal im "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht".
Im Rahmen der früheren Planungen zeigt ein Gutachten von 2010 die Lärmbelastung im Planungsbereich. Wie die aktuelle Beurteilung im BVWP 2030 das sieht, ist schon erstaunlich.
Was die Emissionen angeht, kann man direkt auf die Daten des BVWP 2030 Bezug nehmen.
Da kann man trefflich spekulieren. Das Land Baden-Württemberg hat das Projekt nicht vorgeschlagen, und der BVWP ist in Bezug auf die von den Ländern vorgeschlagenen Projekte chronisch unterfinanziert. Die Basisdaten, auf denen die Entscheidung fußt, stehen jedenfalls in Widerspruch zu anderen Projektuntersuchungen. Der Nutzen-Kosten-Faktor als Entscheidungskriterium für die Dringlichkeitseinstufung "...mit Planungsrecht" ist offensichtlich nicht plausibel. Bei der Begründung der Notwendigkeit wird ein Gutachten von 2000 zugrunde gelegt. Moment mal: War das Projekt damals nicht schon abgelehnt worden?
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg äußert sich eindeutig zum Thema: "Das Land setzt sich dafür ein, das Projekt komplett aus dem BVWP zu entfernen. Angesichts des kaum lösbaren Konfliktpotentials sollte der Nord-Ost-Ring im BVWP nicht weiter berücksichtigt werden. Das Land hat das Projekt nicht beim Bund angemeldet und bemüht sich darum, dass das Projekt zurückgestellt wird. Diese Position wird auch in der Stellungnahme an das BMVI hervorgehoben werden. "
Stand heute hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Referentenentwurf vorgelegt, der sich bis zum 2. Mai 2016 einer Bürgerbeteiligung stellt. Der Nordostring ist hierin mit der Projektnummer B29-G990-BW enthalten und als "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Dieser Status wurde vergeben, weil das Projekt "wirtschaftlich ist" und bedeutet für das weitere Verfahren:
Wie schwer ein geplantes Projekt zu stoppen ist, haben wir bei Stuttgart 21 erlebt. Wer zu spät kommt, ...
Bis zum 2. Mai haben alle Bürger Gelegenheit zur Stellungnahme. Am einfachsten geht das über das Onlineformular des BMVI, wo Sie auch die Adresse finden, an die Sie die Stellungnahme schriftlich senden können.
hier geht es zur Stellungnahme